Holz

z. B. Paletten, Vollholz, Bretter, Dielen

Befüllungskriterien Holz der Sorte A1 (AVV 15 01 03 / AVV 17 02 01)

Die Abfallart "Holz der Sorte A1" umfasst Holzabfälle unterschiedlichster Herkunft. Wichtig ist, dass das übergebene Holz ohne irgendeine Oberflächenbehandlung und frei von gefährlichen Stoffen ist - also in die Altholzkategorie A1 fällt.

Das darf hinein:

  • Euro- und Einwegpaletten aus Vollholz, unbehandelt und ohne Pressspan
  • Möbel aus naturbelassenem Vollholz und ohne Pressspan
  • Verschläge
  • naturbelassenes Vollholz
  • Industriehölzer aus Vollholz „unbehandelt“

Das darf nicht hinein:

  • Möbel, die mit Beschichtungen versehen sind
  • Furnierte sowie Bau-Spanplatten
  • Bahnschwellen und Leitungsmasten
  • Rebpfähle
  • Fenster und Außentüren
  • andere lasierte oder lackierte Hölzer
  • Hölzer, die mit Holzschutzmittel o.Ä. behandelt wurden (z.B. Holzgartenmöbel)
  • Brandholz
  • Konstruktionshölzer

Befüllungskriterien Holz der Sorte A2-A3 (AVV 15 01 03 / AVV 17 02 01)

Die Abfallart "Holz der Sorte A2-A3" umfasst Holzabfälle unterschiedlichster Herkunft. Wichtig ist, dass das übergebene Holz unbehandelt und frei von gefährlichen Stoffen ist - also in die Altholzkategorie A2-A3 fällt. Dieses Holz wurde bei seiner Verwendung nicht bzw. nur unerheblich mit holzfremden Stoffen verunreinigt.

Das darf hinein:

  • Euro- und Einwegpaletten
  • Obststeigen und Kisten
  • Verschläge
  • Bretter, Dielen und Balken aus Vollholz „unbehandelt“
  • Industriehölzer aus Vollholz „unbehandelt“
  • Massivholzmöbel und Baustellensortimente aus Massivholz „unbehandelt“
  • Möbel, die mit Beschichtungen versehen sind
  • Furnierte sowie Bau-Spanplatten

Das darf nicht hinein:

  • Bahnschwellen und Leitungsmasten
  • Rebpfähle
  • Fenster und Außentüren
  • andere lasierte oder lackierte Hölzer
  • Hölzer, die mit Holzschutzmittel o.Ä. behandelt wurden (z.B. Holzgartenmöbel)
  • Brandholz
  • Konstruktionshölzer

Wie ist ein Behälter zu befüllen?

Zu einer korrekten Entsorgung gehört auch eine richtige Befüllung des Containers.

Es ist unbedingt darauf zu achten, dass Ihre Abfälle nicht gehäuft über die obere Ladekante des Containers reichen, sondern flach mit der Ladekante abschließen. Sonst handelt es sich um eine Mehrbefüllung, wodurch anschließend eine Nachberechnung des Containerpreises erforderlich wird. Daher bitte die Befüllungskriterien hierzu beachten.

Bei grober Mehrbefüllung ist zudem in Bezug auf die Verkehrssicherheit ein Abtransport nicht mehr möglich und die in diesem Fall entstehenden Kosten für eine Leerfahrt, lassen sich leicht vermeiden. Achten Sie deshalb unbedingt darauf, den Container korrekt zu befüllen. Bei Fragen zur richtigen Befüllung des Containers können Sie sich an unseren Kundenservice wenden. Wir helfen gerne weiter.